ZUZAHLUNG sowie ZAHLUNG VON MEHRKOSTEN über dem Festbetrag

 

Seit 01.01.2004 gilt:

Zuzahlung von 10% (min. 5€, max. 10€, bei sog. "Verbrauchshilfsmitteln" keine Mindestzuzahlung und max. 10€ pro Monat)

Orts- Innungs- und Betriebskrankenkassen, Bundesknappschaft, Seekrankenkasse, Landwirtschaftliche Krankenkasse:
Zuzahlung: Ja. Mehrkosten über Festbetrag bezahlt Patient.

Ersatzkrankenkassen, Arbeiter- und Angestellten-Ersatzkrankenkassen:
Zuzahlung: Ja. Mehrkosten über Festbetrag bezahlt Patient.

Sozialhilfeträger (evtl. "formlose Befreiungsscheine"):
Zuzahlung: Ja. Mehrkosten über Festbetrag bezahlt Patient.

Berufsgenossenschaften:
Zuzahlung: Nein. Mehrkosten über Festbetrag bezahlt Patient (bis auf Ausnahmen).

Bundeswehr:
Zuzahlung: Nein. Mehrkosten über Festbetrag trägt der Kostenträger.

Bundesgrenzschutz:
Zuzahlung: Nein (außer bei Hilfsmitteln). Mehrkosten über Festbetrag trägt der Kostenträger.

Ziviler Ersatzdienst:
Zuzahlung: Nein, Mehrkosten über Festbetrag trägt der Kostenträger.

Heilfürsorge/Polizei/Feuerwehr:
Zuzahlung: Ja. Mehrkosten über Festbetrag bezahlt Patient.

Postbeamtenkrankenkasse (alte Befreiungen gelten noch bis auf Weiteres):
Zuzahlung: Ja (außer bei Hilfsmitteln). Mehrkosten über Festbetrag trägt der Kostenträger.

Bundesversorgungsgesetz (BVG):
Zuzahlung: Nein (Feld 6 zur Verdeutlichung ankreuzen). Mehrkosten über Festbetrag bezahlt Patient (Rückerstattung durch Versorgungsämter im begründeten Einzelfall).

Teststreifen / Sensoren zur Selbstüberwachung, etc.:
Zuzahlung: Nein.

Verordnungen für Schwangere im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Entbindung (Achtung: Verordnungsausschlüsse gelten auch für Schwangere!):
Zuzahlung: Nein. Mehrkosten über Festbetrag bezahlt Patient.

Arzneimittel im Zusammenhang mit künstlicher Befruchtung:
Zuzahlung: Nein, jedoch 50% Eigenbeteiligung. Mehrkosten über Festbetrag bezahlt Patient.

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