Zuzahlung von 10% (min. 5€, max. 10€, bei sog. "Verbrauchshilfsmitteln" keine Mindestzuzahlung und max. 10€ pro Monat)
Orts- Innungs- und Betriebskrankenkassen, Bundesknappschaft, Seekrankenkasse, Landwirtschaftliche Krankenkasse:
Zuzahlung: Ja. Mehrkosten über Festbetrag bezahlt Patient.
Ersatzkrankenkassen, Arbeiter- und Angestellten-Ersatzkrankenkassen:
Zuzahlung: Ja. Mehrkosten über Festbetrag bezahlt Patient.
Sozialhilfeträger (evtl. "formlose Befreiungsscheine"):
Zuzahlung: Ja. Mehrkosten über Festbetrag bezahlt Patient.
Berufsgenossenschaften:
Zuzahlung: Nein. Mehrkosten über Festbetrag bezahlt Patient (bis auf Ausnahmen).
Bundeswehr:
Zuzahlung: Nein. Mehrkosten über Festbetrag trägt der Kostenträger.
Bundesgrenzschutz:
Zuzahlung: Nein (außer bei Hilfsmitteln). Mehrkosten über Festbetrag trägt der Kostenträger.
Ziviler Ersatzdienst:
Zuzahlung: Nein, Mehrkosten über Festbetrag trägt der Kostenträger.
Heilfürsorge/Polizei/Feuerwehr:
Zuzahlung: Ja. Mehrkosten über Festbetrag bezahlt Patient.
Postbeamtenkrankenkasse (alte Befreiungen gelten noch bis auf Weiteres):
Zuzahlung: Ja (außer bei Hilfsmitteln). Mehrkosten über Festbetrag trägt der Kostenträger.
Bundesversorgungsgesetz (BVG):
Zuzahlung: Nein (Feld 6 zur Verdeutlichung ankreuzen). Mehrkosten über Festbetrag bezahlt Patient (Rückerstattung durch Versorgungsämter
im begründeten Einzelfall).
Teststreifen / Sensoren zur Selbstüberwachung, etc.:
Zuzahlung: Nein.
Verordnungen für Schwangere im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Entbindung (Achtung: Verordnungsausschlüsse gelten auch für
Schwangere!):
Zuzahlung: Nein. Mehrkosten über Festbetrag bezahlt Patient.
Arzneimittel im Zusammenhang mit künstlicher Befruchtung:
Zuzahlung: Nein, jedoch 50% Eigenbeteiligung. Mehrkosten über Festbetrag bezahlt Patient.